29. ONKGK-Konferenz 2025: Call for Abstracts
Die 29. Österreichische Konferenz gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (ONGKG) findet am 23. und 24. Oktober 2025 in Bruck an der Mur, Steiermark, statt. Das diesjährige Thema lautet:
"Mut zur Brücke! Schnittstellen erkennen und gemeinsam gestalten"
Das Programmkomitee lädt zur Einreichung von Beiträgen aus Wissenschaft, Policy und Praxis ein – in Form von Vorträgen, Workshops oder Postern. Abstracts können bis zum 4. August 2025 eingereicht werden, insbesondere zu folgenden Themenschwerpunkten:
- Gestaltung von Patientenwegen und Übergängen im Behandlungsverlauf
- Interprofessionelle Zusammenarbeit an Schnittstellen der Versorgung
- Digitale Gesundheitskompetenz und Informationsaustausch im Versorgungssystem
- Empowerment und Beteiligung von Patient:innen, Angehörigen und Mitarbeitenden für gelingende Übergänge
- Altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen
- Tabakfreie Gesundheitseinrichtungen
- Baby-friendly Hospitals
- Klimaschutz und Gesundheitsförderung in Gesundheitseinrichtungen
Alle Beiträge werden durch das Programmkomitee im Doppelblindverfahren begutachtet. Bitte beachten Sie, dass alle eingereichten Beiträge einen klaren Bezug zu Gesundheitsförderung aufweisen müssen. Die Rückmeldung über Annahme oder Ablehnung erfolgt bis Mitte September 2025.
Wichtig:
Präsentierende angenommener Beiträge müssen sich kostenpflichtig zur Konferenz anmelden. Für sie gilt durchgängig der Frühbucher-Tarif.
Die Einreichung eines Abstracts ersetzt nicht die Konferenzanmeldung. Für die Teilnahme ist eine separate Registrierung inklusive Bezahlung der Teilnahmegebühr erforderlich.
Richtlinien zur Einreichung
- Einreichfrist ist Montag, der 4. August 2025, 23:59 Uhr.
- Abstracts können für Vorträge und Workshops (im Rahmen von Paralleleinheiten) oder für Poster eingereicht werden.
- Abstracts sind in deutscher Sprache mit einer maximalen Länge von 350 Wörtern zu verfassen.
- Abstracts sind als Fließtext einzureichen und in folgende Abschnitte zu gliedern: „Hintergrund/Fragestellung“, „Methoden bzw. Beschreibung des Projekts / der Maßnahme“, „Ergebnisse“, „Schlussfolgerung/Empfehlungen“, „Bezug zu Gesundheitsförderung“.
- Grafiken, Abbildungen und Tabellen sind nicht zulässig.
- Die Begutachtung erfolgt durch das ONGKG-Programmkomitee im Doppelblindverfahren.
- Sie werden bis Mitte September 2025 über die Annahme oder Ablehnung Ihres Beitrags informiert.
- Eine fristgerechte Registrierung zur Konferenz ist auch erforderlich, wenn ein Abstract eingereicht wurde.
- Angenommene Abstracts werden – wie eingereicht, ohne zusätzliches Lektorat – im Konferenzband veröffentlicht.
- Bitte beachten Sie, dass ausschließlich angenommene Abstracts, deren Präsentierende sich ordnungsgemäß zur Konferenz angemeldet haben, im Konferenzband veröffentlicht werden.
Mit der Einreichung bestätigen Sie, dass es sich um einen eigenständig verfassten Beitrag handelt, keine Rechte Dritter verletzt werden und keine sensiblen personenbezogenen Daten enthalten sind.