Altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen

Der demografische Wandel ist allgegenwärtig und beeinflusst alle Lebens- und Arbeitsbereiche. In den nächsten Jahren wird der Anteil der älteren und hochbetagten Bevölkerung sichtlich zunehmen. Dadurch steigt der Bedarf an Pflege- und Betreuungsleistungen. Gesundheitseinrichtungen sehen sich mit diesen Entwicklungen konfrontiert und sind gefordert, qualifiziert mit ihnen umzugehen

Das ONGKG hat im Jahr 2019 begonnen einen Schwerpunkt mit Anerkennungsverfahren nach den fünf Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen zu entwickeln, durch den Gesundheitseinrichtungen optimal dabei unterstützt werden, ihre Führungsmodelle, Strukturen, Prozesse und ihre Kultur gesundheitsfördernd und altersfreundlich zu gestalten. Die Anerkennung wird abhängig vom Erfüllungsgrad der Standards auf den Niveaus Bronze, Silber oder Gold vergeben.

Kontakt

Bei Fragen zum Schwerpunkt oder wenn Sie sich als Altersfreundliche Gesundheitseinrichtung zertifizieren möchten kontaktieren Sie uns unter +43 1 51561 222 bzw. ongkg@ongkg.at.

Sprecher der Sektion: Dir. Siegfried Binder, HCM.

Fünf Standards der Altersfreundlichkeit

Die fünf Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen im ONGKG, basieren auf einem international entwickelten HPH-Rahmenkonzept [1] (Standards 1–4) sowie auf Indikatoren des NESTORGOLD-Gütesiegels für alternsgerechte Unternehmen und Organisationen [2] (Standard 5):

  • STANDARD 1: Altersfreundliche Managementgrundsätze
  • STANDARD 2: Altersfreundliche Kommunikation und altersfreundliche Dienstleistungen
  • STANDARD 3: Altersfreundliche Versorgungsprozesse
  • STANDARD 4: Altersfreundliche Gestaltung der Umgebung
  • STANDARD 5: Alternsgerechte Strukturen und Prozesse für Mitarbeiter:innen
     

Das Anerkennungsverfahren

Das Anerkennungsverfahren ist für alle ONGKG-Mitglieder zugänglich. Nachdem eine Ansprechperson für das Schwerpunkthema in der Einrichtung nominiert und eine von der Leitung der Einrichtung unterzeichnete Absichtserklärung eingereicht wurde, beginnen Sie mit der Durchführung der Selbstbewertung nach den fünf Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen und erstellen einen Maßnahmenplan, um die Ziele für die Weiterentwicklung Ihrer Einrichtung in den nächsten vier Jahren zu definieren.

Nach der Begutachtung der eingereichten Unterlagen werden mit dem Gutachtenbericht seitens des ONGKG Stärken und Verbesserungspotenziale identifiziert. Ab der Anerkennung auf Silberniveau ist ein Vor-Ort-Audit durch Gutachter:innen des ONGKG erforderlich. 

Das Engagement Ihrer Einrichtung wird durch die Verleihung einer Anerkennungsurkunde (Gültigkeit: 4 Jahre) gewürdigt. Danach erfolgt die Umsetzung des erarbeiteten Maßnahmenplans.

Das vierte Jahr dient der Vorbereitung auf die Verlängerung der Anerkennung. In dieser Zeit wird eine erneute Selbstbewertung nach den Standards für altersfreundliche Gesundheitseinrichtungen durchgeführt, auf deren Basis der bestehende Maßnahmenplan evaluiert und aktualisiert wird.

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Kosten für das Anerkennungsverfahren

Die Mitgliedschaft im ONGKG ist Voraussetzung für die Anerkennung als Altersfreundliche Gesundheitseinrichtung. Die jährlichen Mitgliedgebühren variieren je nach Größe der Einrichtung und Art der Mitgliedschaft.  

Bronzeniveau

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • halber Tagsatz für Gutachter:innen: € 345,–
  • Gesamtgebühr Bronze: € 495,–
    • Hinweis: Im Rahmen der vierjährigen Mitgliedschaft im ONGKG ist ein Anerkennungsverfahren auf Bronzeniveau bereits inkludiert.

Ab Silberniveau

  • Administrationsbeitrag für das ONGKG: € 150,–
  • zwei volle Tagsätze für Gutachter:innen: € 1.380,– (2× € 690,–)
  • Reisespesen für zwei Gutachter:innen: variabel
  • Gesamtgebühr für Silber bzw. Gold: € 1.530,– (ohne Reisespesen)


optionaler Beratungstag: Einrichtungen können im Vorfeld des Anerkennungsverfahrens einen Beratungstag mit einem oder einer Gutachter:in vereinbaren, um direkt vor Ort die Kriterien für eine Anerkennung zu prüfen und Optimierungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Kosten dafür und für die Reisespesen der Gutachterin / des Gutachters sind von der Einrichtung zu tragen.
 

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