Fördernde Mitgliedschaft
Zur fördernden Mitgliedschaft sind insbesondere gesundheitspolitische Einrichtungen wie Länder und Landesgesundheitsplattformen sowie Einrichtungen der Sozialversicherung eingeladen, die den Verein ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen. Aber auch alle Körperschaften oder Personen (auch außerhalb des Gesundheitswesens), die das ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen möchten, können fördernde Mitglieder im ONGKG werden. Die spezifischen Bedingungen der fördernden Mitgliedschaft sind jeweils mit dem Vorstand zu vereinbaren.
Die fördernden Mitglieder gehören einem Kuratorium an, dessen Vorsitzende:r in den Vereinsvorstand kooptiert ist.