Formen der Mitgliedschaft

Hier finden Sie nähere Informationen zu den verschiedenen Formen der Mitgliedschaft im ONGKG.

Sie möchten Mitglied werden? Kontaktieren Sie uns unter +43 1 51561 222 bzw. unter ongkg@ongkg.at.

 

Ordentliche Mitgliedschaft

Die Ordentliche Mitgliedschaft im ONGKG ist für Trägereinrichtungen, Krankenanstalten, Pflegeeinrichtungen und größere Gesundheitseinrichtungen möglich. Sie ist für jeweils drei Jahre gültig und an die Erfüllung einiger vom Internationalen Netzwerk Gesundheitsfördernder Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen (HPH) approbierter Kriterien gebunden. Folgende Schritte führen zur Erlangung der ordentlichen Mitgliedschaft:

  • Einreichung des Antrags auf Aufnahme in den Verein ONGKG durch die Leitung der Einrichtung
  • Nominierung einer Ansprechperson für Gesundheitsförderung in der Einrichtung
  • Einreichung von drei Gesundheitsförderungsmaßnahmen mittels Einreichformular und positive Begutachtung der eingereichten Maßnahmen in einem Peer Review-Verfahren
  • Entrichtung einer Aufnahmegebühr, der jährlichen Mitgliedsgebühren (deren Höhe sich nach Art der Einrichtung und Anzahl der Beschäftigten in der Einrichtung richtet) und des jährlichen internationalen HPH-Beitrags. Hier finden Sie einen Gesamtüberblick über die Kosten der Mitgliedschaft.
  • Bei jeder Verlängerung der Mitgliedschaft (alle drei Jahre): Vorlage eines Kurzberichts über die Entwicklung der für die jeweils letzte Anerkennung eingereichten Gesundheitsförderungsmaßnahmen, Einreichung von drei neuen Maßnahmen, Durchführung eines Self-Assessment nach den fünf Standards der Gesundheitsförderung in Gesundheitseinrichtungen (HPH-Standards) und Durchführung eines Self-Assessment nach den Standards für Tabakfreie Gesundheitseinrichtungen (Standards des Global Network for Tobacco Free Healthcare Services bzw. GNTH-Standards).

Ordentliche Mitglieder verpflichten sich darüber hinaus zur Qualitätsentwicklung der eingereichten Gesundheitsförderungsmaßnahmen und zur Teilnahme am Vereinsleben (Generalversammlungen, Jahreskonferenzen).

Die Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils im Rahmen einer Generalversammlung, die Verleihung der österreichischen Mitgliedschaftsurkunde im Rahmen der jährlichen ONGKG-Konferenzen. Der Prozess zur Erlangung der internationalen Anerkennung wird vom ONGKG jeweils nach erfolgter Aufnahme ins ONGKG eingeleitet.

Fördernde Mitgliedschaft

Zur fördernden Mitgliedschaft sind insbesondere gesundheitspolitische Einrichtungen wie Länder und Landesgesundheitsplattformen sowie Einrichtungen der Sozialversicherung eingeladen, die den Verein ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen. Aber auch alle Körperschaften oder Personen (auch außerhalb des Gesundheitswesens), die das ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen möchten, können fördernde Mitglieder im ONGKG werden. Die spezifischen Bedingungen der fördernden Mitgliedschaft sind jeweils mit dem Vorstand zu vereinbaren.

Die fördernden Mitglieder gehören einem Kuratorium an, dessen Vorsitzende:r in den Vereinsvorstand kooptiert ist.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Die Außerordentliche Mitgliedschaft im ONGKG ist möglich für größere Gesundheitseinrichtungen, die die internationalen Kriterien nicht erfüllen, aber das ONGKG in ideeller und materieller Hinsicht unterstützen möchten sowie für kleinere Gesundheitseinrichtungen (z. B. Praxen, Praxisgemeinschaften, Gesundheitszentren). Sie ist für jeweils drei Jahre gültig. Folgende Schritte führen zur Erlangung der Außerordentlichen Mitgliedschaft:

  • Einreichung des Antrags auf Aufnahme in den Verein ONGKG durch die Leitung der Einrichtung
  • Nominierung einer Ansprechperson für Gesundheitsförderung in der Einrichtung
  • Entrichtung einer Aufnahmegebühr und der jährlichen Mitgliedsgebühren (deren Höhe von der Anzahl der Beschäftigten in der Einrichtung abhängt).
  • Verlängerung der Mitgliedschaft nach drei Jahren

Außerordentliche Mitglieder verpflichten sich darüber hinaus zur Teilnahme am Vereinsleben (Generalversammlungen, Jahreskonferenzen).

Die Aufnahme in den Verein erfolgt jeweils im Rahmen einer Generalversammlung, die Verleihung der österreichischen Mitgliedschaftsurkunde im Rahmen der jährlichen ONGKG-Konferenzen.