Kosten der ONGKG-Mitgliedschaft

Einmalige Beitrittsgebühr

Mitgliedsbeitrag pro Jahr

Ordentliche Mitglieder

Gesundheitseinrichtungen mit bis zu 300 Mitarbeiter:innen     

600,-

350,-

Gesundheitseinrichtungen mit 301 bis 3.000 Mitarbeiter:innen         

600,-

750,-

Gesundeitseinrichtungen ab 3.001 Mitarbeiter:innen

600,-

950,-

Außerordentliche Mitglieder

Natürliche Personen

50,-

100,-

Gesundheitseinrichtungen mit über 20 Mitarbeiter:innen

600,-

350,- bis 950,-

Kleine Gesundheitseinrichtungen (bis zu 20 Mitarbeiter:innen)

100,-

200,-

Fördernde Mitglieder

Institutionelle fördernde Mitglieder

Ab 2000,-

Natürliche fördernde Mitglieder

Ab 100,-

Einmalige Beitrittsgebühr

Mitgliedsbeitrag pro Jahr

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder

Trägerorganisationen mit bis zu 5.000 MitarbeiterInnen

600,-

3.000,-

Trägerorganisationen mit 5.001 bis 10.000 MitarbeiterInnen

600,-

6.000,-

Trägerorganisationen ab 10.001 MitarbeiterInnen

600,-

8.000,-

Reduktion der Mitgliedsbeiträge 

Ist eine Trägereinrichtung ordentliches Mitglied im ONGKG, bekommen Mitgliedseinrichtungen dieses Trägers 20 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag.

Das sind bei...

  • Gesundheitseinrichtungen mit bis zu 300 MitarbeiterInnen 280,- statt 350,-
  • Gesundheitseinrichtungen mit 301 bis 3000 MitarbeiterInnen 600,- statt 750,-
  • Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 3001 MitarbeiterInnen 760,- statt 950,-

Mitgliedschaft im internationalen HPH-Netzwerk

Ordentliche ONGKG-Mitglieder sind durch die Erfüllung der internationalen HPH-Kriterien auch Mitglieder im Internationalen Netzwerk "Health Promoting Hospitals and Health Services". Dafür fällt ein jährlicher Mitgliedsbeitrag an, der derzeit (seit 2015) 300,- für alle Einrichtungen - unabhängig von deren Mitarbeiterzahl - beträgt und vom Internationalen HPH-Sekretariat in Hamburg eingehoben wird. Für Trägereinrichtungen, die ordentliches Mitglied im ONGKG sind, ist dieser Betrag im ONGKG-Mitgliedsbeitrag integriert.